Aufnahmebedingungen
Unabhängig von der persönlichen und beruflichen Situation der Eltern steht die Kinderkrippe den Kindern ab drei Monaten offen.
Eine Aufenthaltsdauer von mindestens zwei halben Tagen pro Woche ist obligatorisch. Es ist zwingend, dass die Aufenthalte an zwei unterschiedlichen Wochentagen erfolgen.
Bei Vollbelegung wird eine Warteliste geführt. Die Anmeldungen von in Langendorf und Oberdorf wohnhaften Eltern, die aus finanziellen Gründen einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen, werden vorrangig berücksichtigt, falls die von der Gemeinde Langendorf und Oberdorf subventionierten Plätze nicht bereits ausgeschöpft sind.
Kinder mit leichter Behinderung können in der Regel aufgenommen werden.
Beim Eintritt der Kinder in die Kinderkrippe unterzeichnen die Eltern und die Leitung nach einem Aufnahmegespräch eine schriftliche Betreuungsvereinbarung.
Kinderkrippe
Kinderkrippe Sunneschyn GmbH
Hasenmattstrasse 3, 4513 Langendorf
079 357 75 99
verena.roth@gmx.ch